Seit 02.08.2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act. Für Schweizer KMU ist das keine EU-interne Meldung, sondern eine praktische Frage: Wenn Ihre Website, Ihr Chatbot, Ihre Marketingbilder oder Ihr Kundendienst mit EU-Kunden interagieren, sind Sie in einigen Konstellationen mit betroffen. Der Beitrag liefert keine Rechtsberatung, sondern eine umsetzbare Governance-Grundlage.
Was Artikel 50 verlangt
- Chatbot-Hinweis: Interaktive KI-Systeme müssen erkennbar machen, dass die Nutzenden mit einer KI und nicht mit einem Menschen interagieren.
- Deepfake-Kennzeichnung: Bilder, Videos oder Audiobeiträge, die realistisch echte Personen oder Ereignisse zeigen, aber KI-generiert oder KI-verändert sind, brauchen ein sichtbares Label.
- Maschinenlesbare Markierung: KI-generierte Inhalte sollen technisch als solche erkennbar sein (z. B. via Content-Provenance-Metadaten).
- Ausnahmen: Klar erkennbare Kunst, Satire, Fiktion und rein technische Bearbeitungen sind differenziert behandelt.
Die Leitlinien der Europäischen Kommission geben inhaltliche Präzisierungen. Das BAKOM beobachtet die Schweizer Anschlussfragen.
Wann Schweizer KMU tatsächlich betroffen sind
Die Faustregel: relevante Berührung entsteht dort, wo ein KI-System oder ein KI-generierter Inhalt Personen in der EU adressiert. Konkret:
- Ein deutschsprachiger Webshop mit EU-Kundinnen und einem Chatbot fällt in den Anwendungsbereich der Chatbot-Regel.
- Eine Marketingkampagne für den DACH-Raum mit KI-generierten Werbebildern fällt in den Anwendungsbereich der Kennzeichnungspflicht, sobald sie realistische Menschen zeigt.
- Eine rein interne KI-Anwendung ohne EU-Kundenbezug fällt in der Regel nicht in den Anwendungsbereich.
Die Zuordnung ist im Zweifel eine juristische Frage. Diese Grundstruktur hilft aber, den Handlungsbedarf im Betrieb sichtbar zu machen.
Governance-Grundgerüst in fünf Schritten
1. EU-Kunden identifizieren
Kundenliste nach Länderfeld filtern. Ergebnis dokumentieren: Wo entstehen aktuell EU-Berührungspunkte?
2. Chatbot-Hinweise prüfen
Jeder eingesetzte Chatbot (Website, Support, Buchung) erhält eine unmissverständliche Anzeige: «Sie interagieren mit einem KI-System.» Das gilt auch für automatische Antwortbots im E-Mail-Kanal.
3. Bild- und Video-Provenienz dokumentieren
Für jedes veröffentlichte KI-generierte Bild und Video wird intern festgehalten: Modell, Version, Datum, Verantwortliche Person, Freigabestand. Öffentliche Kennzeichnung erfolgt, wenn realistische Personen oder Ereignisse dargestellt werden.
4. Menschliche Freigabe protokollieren
Vor der Veröffentlichung kundenwirksamer Inhalte wird die Freigabe durch eine benannte Person dokumentiert. Diese Freigabe ist auch bei Prüfungen der wichtigste Nachweis, dass Verantwortung getragen wird.
5. Rechtliche Klärung bei Unsicherheit
Wo die Zuordnung unklar ist, empfiehlt sich eine kurze juristische Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei. Das ist deutlich günstiger als eine spätere Beanstandung.
Typische Fehler in Schweizer KMU
- Chatbot ohne Hinweis, obwohl er offensichtlich KI-basiert antwortet.
- KI-generierte Marketingbilder mit realistischen Personen, ohne interne Provenienz-Dokumentation.
- Automatisch versendete Kundenmails ohne Kennzeichnung, dass die Antwort teilweise KI-generiert ist.
- Fehlende Zuständigkeit: niemand ist im Betrieb dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnungsregeln umgesetzt werden.
Zusammenhang mit revDSG und EDÖB
Das revDSG regelt Personendaten, der AI Act regelt Transparenz. Beide Regelwerke greifen an unterschiedlichen Stellen, überlappen aber in der Praxis: Wer einen Chatbot betreibt, verarbeitet Personendaten und liefert einen KI-generierten Antworttext. Ein sauber geführtes Datenverzeichnis, wie es der EDÖB für den revDSG-Kontext empfiehlt, wird für die AI-Act-Kennzeichnung zur nutzbaren Grundlage.
Was Sie diese Woche tun sollten
- Chatbot-Hinweise auf allen digitalen Kontaktpunkten prüfen und aktualisieren.
- Eine kurze interne Notiz zur Provenienz KI-generierter Bilder und Videos einrichten.
- Freigabeverantwortliche für öffentliche KI-Inhalte namentlich festlegen.
- Bei Unsicherheit über den EU-Bezug rechtlichen Rat einholen, bevor Kampagnen live gehen.
Fazit
Die neue Transparenzpflicht ist keine reine Compliance-Übung, sondern eine Frage der Vertrauensbildung. Wer klar kennzeichnet, wo KI im Spiel ist, gewinnt Glaubwürdigkeit bei EU-Kundinnen und Kunden und reduziert das eigene Risiko.
Verwandter Beitrag: Wer das Erstgespräch als Format nutzen möchte, statt weitere Newsletter zu abonnieren, findet in KI-Wochenrückblick und Erstgespräch das Vorgehen und die Struktur.
Nächster Schritt: Im kostenlosen Erstgespräch nehmen wir Ihre Website, Ihre Kampagnen und Ihre Chatbot-Konfiguration mit Blick auf die neuen Transparenzpflichten auf und formulieren die konkreten Anpassungen. Termin anfragen.
